FDP Ortsverband Kirchen
Räte
Antrag der FDP Fraktion im VG-Rat, Digitalisierung von Ratssitzungen
Antrag gem. § 34, Abs. 5 GemO, Digitale Durchführung und Video-Übertragung von Ratssitzungen, Satzungsänderung / Ergänzung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat beantragt, dass in Zukunft (öffentliche) Sitzungen des Verbandsgemeinderates und seiner Ausschüsse per Videokonferenz durchgeführt werden können und diese,
sowie auch Präsenz-Sitzungen, grundsätzlich per Video-Streaming übertragen werden. Die entsprechend erforderliche Änderung / Ergänzung der Satzung sowie die Einrichtung der erforderlichen Technik
ist schnellstmöglich vorzunehmen.
Begründung
Der Gesetzgeber hat den Kommunen im Juni dieses Jahres aufgrund der Corona-Pandemie die gesetzliche Möglichkeit durch eine Änderung des § 35 Abs. 3 GemO ermöglicht, Rats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz durchzufuhren und diese per Live-Streaming ins Internet zu übertragen. Live-Streaming (z.B. auf einen YouTube-Kanal und / oder auf der [neuen] Internetseite der VG) ist schon deswegen erforderlich, da auch in Videokonferenzen die Öffentlichkeit hergestellt werden muss. Nach der Corona-Pandemie sollte darüber hinaus beraten werden, ob nicht „ressourcenschonend“ grundsätzlich „kleinere“ Ausschusssitzungen per Videokonferenz abgehalten werden könnten.
Präsenz-Sitzungen des VG-Rates und seiner Ausschüsse sollten per Live-Streaming übertragen werden, um hier eine größere Öffentlichkeit zu erreichen und ggf. auch bei der jüngeren Generation das Interesse an Kommunalpolitik zu stärken. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Verbandsgemeinde Asbach, „die Videos der bisher durchgeführten Videokonferenzen wurden sehr positiv in der Bevölkerung aufgenommen und es wurde mehrfach der Wunsch geäußert, diesen Bürgerservice auch unabhängig von der Notsituation aufgrund der Corona-Pandemie beizubehalten“. [Zitat aus der Vorlage zur Ratssitzung der VG Asbach vom 10.08.2020]
Allein die Video-Konferenz der VG Asbach vom 10.06.2020 verzeichnete auf YouTube über 1300 Aufrufe, die meisten in den Tagen nach der Sitzung.
Satzung
Die Satzung der Verbandsgemeinde Kirchen ist mit den entsprechenden Abschnitten „Ton- und Videoaufzeichnung“ sowie „Videoübertragung im Internet“ zu ergänzen. Die Satzung der VG Asbach kann hier als guter Anhaltspunkt dienen. Die Dauer der Aufbewahrung der Aufzeichnungen ist vom Rat festzulegen.
Wir bitten um entsprechende Beratung und Beschlussfassung (Tagesordnungspunkt) in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Lautwein
FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat
Antrag der FDP Fraktion im VG-Rat, Einführung eines Jugendrates
Antrag gem. § 34, Abs. 5 GemO, Einführung eines Jugendrates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FDP Fraktion im Verbandsgemeinderat beantragt, dass die Verwaltung die Machbarkeit und Einführung eines sogenannten „Jugendrates“ nach Vorbild z.B. der Verbandsgemeinde Hachenburg bzw. der
Stadt Koblenz prüft. Als gesetzliche Grundlage hierzu dient der Paragraph 16c der GemO Rheinland-Pfalz.
Begründung:
Es gibt in der Verbandsgemeinde sicherlich vielfältige Aktivitäten und auch Gremien für verschiedene Bevölkerungsgruppen, die erfolgreiche Arbeit des Seniorenbeirates sei hier beispielhaft genannt. Es gibt auch eine gut funktionierende Jugendpflege sowie einen Demografie-Ausschuss, letztendlich fehlt jedoch eine klare Beteiligung und auch Mitbestimmung von Jugendlichen am politischen Tagesgeschehen.
Die Jugend ist jedoch die Zukunft der Verbandsgemeinde. Ein Jugendrat sollte das Interesse der Jugendlichen an der Politik wecken und zum mitmachen auffordern, ganz nach dem Motto "Mitdenken, Mitreden, Mitbestimmen".
Wichtig ist, dass der Jugendrat überparteilich, überkonfessionell und unabhängig ist. Er soll ggf. dem Verbandsgemeinderat beratend zur Seite stehen und auch die Möglichkeit bekommen, Anfragen und Anträge zu stellen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist ein eigenes Budget (dadurch lernt man auch, mit Geld umzugehen), dessen Höhe der Verbandsgemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung festlegen muss.
Ob die Mitglieder des Jugendrates (wie bei einem Ausschuss) durch den Verbandsgemeinderat gewählt werden oder ob diese gar durch die Einwohner direkt gewählt werden sollen, ist insbesondere in
Hinblick auf den zu erwartenden Aufwand zu diskutieren, ebenso wie die Anzahl der zu wählenden Mitglieder.
Einige Eckpunkte als Vorschlag seitens der FDP wären jedoch:
- Mitglied im Jugendrat kann jeder zwischen 16 und 21
Jahren sein
- Amtszeit beträgt zwei Jahre
- Anzahl der Mitglieder: 15
- Jugendratsitzungen 1 x pro Quartal im Rathaus
- Treffpunkt für interne Sitzungen und Projektarbeiten
können die Jugenstreffs sein
- Jugendpfleger ist geborenes Mitglied des Jugendrates
ohne Stimmberechtigung
- Fester Ansprechpartner der Jugendrates ist der
VG-Bürgermeister
- Budget 2.500,- € pro Haushaltsjahr
Wir bitten um entsprechende Beratung und Beschlussfassung (Tagesordnungspunkt) in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates.
Mit freundlichen Grüßen
Christof Lautwein
FDP Fraktion im Verbandsgemeinderat