FDP Ortsverband Hamm

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Räte

Gefahrenabwehrverordnung

Durch das Ratsmitglied Detlef Klein ist in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 07.05.2015 der Wunsch geäußert worden, eine halbjährliche Berichterstattung seitens der Verwaltung zu der Gefahrenabwehrverordnung durchzuführen.

 

In dem Zeitraum vom 02.12.2016 bis zum 31.05.2017 sind bei der Verwaltung sechs Mitteilungen im Zusammenhang mit einem möglichen Verstoß gegen die Gefahrenabwehr-verordnung eingegangen. Die Hinweise bezogen sich auf nicht angeleinte Hunde im Bereich öffentlicher Straßen innerhalb der bebauten Ortslage bzw. in zwei Fällem außerhalb der bebauten Orstlage.

 

Da in einem Fall ein Reh von dem freilaufenden Hund gerissen wurde, erfolgte die Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 50,00 €. In den anderen Fällen wurden die Hundehalter auf die seit dem 01.06.2015 bestehende Anleinpflicht nach der Gefahrenabwehrverordnung (§ 2 Abs. 1 Satz 2) hingewiesen.